KHVO Holzvermarktung Eifel

Forstliche Förderung; Bundeshaushalt 2024

Forstliche Fördermittel des Bundes werden vermehrt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung gestellt. Nach dem Urteil des BVerfG vom 15.11.2023 bestanden diesbezüglich erhebliche Unsicherheiten. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts ist nunmehr zumindest für das Jahr 2024 Klarheit eingetreten.
Die regulären GAK-Waldmaßnahmen werden in Anlehnung an die Vorjahre fortgesetzt. Die zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufenen Sondermittel für die GAK-Maßnahmen „Waldumbau“ und „Wiederbewaldung“ sind für das Jahr 2024 mit Mitteln aus dem KTF in Höhe von bis zu 125 Mio. € ausgestattet.
Das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ wird künftig durch das Bundesumweltministerium aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz finanziert. Damit verändert sich die bisherige Zuständigkeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums in eine gemeinsame Federführung mit dem Bundesumweltministerium. Das Programm soll für das Jahr 2024 mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein. Auch Erstanträge sind weiterhin möglich.
Der Waldklimafonds zur Finanzierung von waldbezogenen Forschungsvorhaben wird auslaufend gestellt. Neue Vorhaben können nicht mehr beantragt werden.
Aus Sicht des GStB ist zu konstatieren, dass sich über die Mittelbereitstellung die Zuständigkeit für Wald und Forstwirtschaft zunehmend auf das Bundesumweltministerium verlagert. Dies wird sich früher oder später auch in den Förderkriterien niederschlagen. Das Auslaufen des Waldklimafonds stellt eine erhebliche Schwächung der forstwissenschaftlichen Forschung und damit mittelfristig der forstlichen Sachkompetenz dar.

Quelle: (BR 030/03/24 DS/866-00) GStB Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, BlitzReport März 2024