Bereits seit 2018 sind auch in Eichenwäldern zunehmend Trockenschäden zu verzeichnen, die durch den Befall vom Zweipunkt-Eichenprachtkäfer (Agrilus biguttatus F.) begleitet werden. Dieser führt zu einer Schwächung oder sogar dem Absterben von Eichen. Während die Befallsfläche in Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 ca. 10 ha betrug, ist sie im Jahr 2023 auf über 240 ha angestiegen. Darüber hinaus ist bei vom Prachtkäfer und anderen Ereignissen vorgeschädigten Eichen die Wahrscheinlichkeit eines Befalls durch Holzbrüter und eine damit einhergehende Holzentwertung hoch.
Daher sind nun verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Eichenwälder notwendig. Hierbei sind aufgrund der besonderen Bedeutung von Eichenwäldern neben dem Waldschutz und dem Naturschutz, auch Aspekte der Waldentwicklung und der Holzvermarktung zu berücksichtigen.
Generell können einerseits durch Monitoring und andererseits durch aktive Waldschutzmaßnahmen der Befallsdruck und das Schadausmaß gemindert werden. Identifizierte befallene Eichen sollten gefällt und vor dem Ausflug der Käfer, d.h. bis April 2024 aus dem gefährdeten Waldbereich entfernt werden (mind. 500 m außerhalb des Eichenwaldes). Darüber hinaus sollte trockenes befallenes Holz, dass ab April 2024 aufgearbeitet wird, unmittelbar nach dem Rücken aus dem Waldbereich entfernt werden. Ziel ist es, dass ab April kein befallenes oder trockenes Holz am Hiebsort gelagert wird.
Mit diesen Maßnahmen soll es gelingen, die Ausbreitung des Eichenpachtkäfers zumindest zu bremsen und die wertvollen Eichenwälder zu erhalten.
(Quelle: Landesforsten Rheinland-Pfalz, Zentralstelle der Forstverwaltung, November 2023)