KHVO Holzvermarktung Eifel

Bundeswaldgesetz; Referentenentwurf; Ablehnung aus kommunaler Sicht

Der Gemeinsame Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ hat mit Schreiben vom 22.02.2024 an Bundesminister Cem Özdemir appelliert, den Referentenentwurf zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes zurückzuziehen. Einschränkungen bei der Baumartenwahl, Herabstufung der Holzproduktion, Begrenzung waldbaulich-betrieblicher Spielräume, Berichts- und Monitoringpflichten sowie Strafvorschriften dokumentieren eine Form von Bevormundung und Misstrauen, welche die kommunalen Waldbesitzenden nicht verdienen. Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung, die als aktuelle Anforderungen in Deutschland gelten, würden ins Gegenteil verkehrt. Die waldbesitzenden Gemeinden und Städte unterstützen die Forderung des Deutschen Forstwirtschaftsrats nach einem Belastungsmoratorium für den ländlichen Raum.
Erforderlich sind aus kommunaler Sicht Subsidiarität und Vielfalt statt bundeseinheitlicher Regelungen sowie Anreizsysteme statt Ordnungsrecht. Es gilt es eine aktive Waldbewirtschaftung durch Handlungsfreiräume zu fördern und Impulse für eine klimaresiliente Waldentwicklung zu setzen. Vielfalt ist eine gute Strategie, um für die ungewissen Anforderungen der Zukunft gerüstet zu sein. Die generelle Anhebung waldgesetzlicher Bewirtschaftungsstandards würde die dringend erforderlichen Spielräume für Förderung und für Vertragsnaturschutz schmälern.

Quelle: (BR 031/03/24 DS/866-00) GStB Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, BlitzReport März 2024